![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Fastenvorschriften auch für Nichtmuslime - Reisebüro muss aufklären!Bucht
ein Reisender eine Reise in den Oman, so hat das Reisebüro darüber
zu informieren, dass es dort während des Ramadan auch Nichtmuslimen
untersagt ist, in der Zeit zwischen Sonnenauf- und -Untergang in der Öffentlichkeit
zu essen, zu trinken und zu rauchen. Dies gilt auch für den Fall,
dass der Reisende angibt, zu wissen, dass die Reisezeit in den Ramadan
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |