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Geänderte Abflugzeit darf nicht zu kurzfristig mitgeteilt werden!

Im vorliegenden Fall wurde einem Reisenden die Vorverlegung der Abflugzeit erst zwei Stunden vorher mitgeteilt. Der Reisende verpasste in der Folge den gebuchten Flug. In diesem Fall hat der Reiseveranstalter die Kosten für den am nächsten Tag angetretenen Ersatzflug zu erstatten.

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