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Geänderte Abflugzeit darf nicht zu kurzfristig mitgeteilt werden!Im
vorliegenden Fall wurde einem Reisenden die Vorverlegung der Abflugzeit
erst zwei Stunden vorher mitgeteilt. Der Reisende verpasste in der Folge
den gebuchten Flug. In diesem Fall hat der Reiseveranstalter die Kosten
für den am nächsten Tag angetretenen Ersatzflug zu erstatten.
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