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Behindertengerechte Unterkunft muß bei erkennbarer schwerer Behinderung besorgt werden!Der
Reiseveranstalter bzw. das die Buchung vermittelnde Reisebüro ist
verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen für eine behindertengerechte
Unterkunft zu schaffen, wenn ein erkennbar schwer behinderter Rollstuhlfahrer
eine Pauschalreise bucht. Hierzu müssen die besonderen Bedürfnisse
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