| Falsche Preisangabe bei Internetbuchung |
| Führt
ein Softwarefehler zu einer falschen Preisangabe, so berechtigt dies zur
Anfechtung wegen Erklärungsirrtums. Grundsätzlich sind solche
Systemfehler in der Software des Reisebüros dann dem Reiseveranstalter
zuzurechnen, wenn das Reisebüro ständig Reiseverträge für
den Veranstalter vermittelt.
Ist der angegebene Preis erkennbar deutlich zu niedrig, so ist das Verlangen der Vertragsdurchführung rechtsmißbräuchlich. LG Düsseldorf, 23.2.2007 - Az: 22 S 307/06 |