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Falsche Preisangabe bei Internetbuchung
Führt ein Softwarefehler zu einer falschen Preisangabe, so berechtigt dies zur Anfechtung wegen Erklärungsirrtums. Grundsätzlich sind solche Systemfehler in der Software des Reisebüros dann dem Reiseveranstalter zuzurechnen, wenn das Reisebüro ständig Reiseverträge für den Veranstalter vermittelt.
Ist der angegebene Preis erkennbar deutlich zu niedrig, so ist das Verlangen der Vertragsdurchführung rechtsmißbräuchlich.

LG Düsseldorf, 23.2.2007 - Az: 22 S 307/06