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Aufklärungspflicht über Einschränkungen im RamadanWurde
ein Reisender bei Reisebuchung in den Oman auf den Fastenmonat Ramadan
hingewiesen, so sind hierdurch entstehende Einschränkungen hinzunehmen.
Es ist nicht erforderlich, über den Umfang der Einschränkungen
aufzuklären, sofern der Reisende erklärte, zu wissen, was Ramadan
sei.
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