| Angaben des Reisebüros - Veranstalter haftet |
| Wurde
einem Reisenden vom Reisebüro erklärt, daß nach Auskunft
der Fluggesellschaft eine kosten- und anmeldefreie Mitnahme des Golfgepäcks
von 30 kg für zwei Personen möglich ist, so muß der Veranstalter
die dem Reisenden entstehenden Kosten für die Mitnahme des Golfgepäcks
erstatten, wenn im Prospekt für Golfreisen darauf hingewiesen wurde,
daß für die Mitnahme von Sondergepäck die jeweiligen Bedingungen
der Fluggesellschaft im Reisebüro zu erfragen sind.
AG Bad Homburg, 24.5.2006 - Az: 2 C 182/05 |