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Angaben des Reisebüros - Veranstalter haftet

Wurde einem Reisenden vom Reisebüro erklärt, daß nach Auskunft der Fluggesellschaft eine kosten- und anmeldefreie Mitnahme des Golfgepäcks von 30 kg für zwei Personen möglich ist, so muß der Veranstalter die dem Reisenden entstehenden Kosten für die Mitnahme des Golfgepäcks erstatten, wenn im Prospekt für Golfreisen darauf hingewiesen wurde, daß für die Mitnahme von Sondergepäck die jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft im Reisebüro zu erfragen sind.
AG Bad Homburg, 24.5.2006 - Az: 2 C 182/05
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