Es
genügt zur Einbeziehung der Allgemeinen Reisebedingungen, die AGB
des Veranstalters in der Buchungsstelle auszulegen oder diese im Katalog
abzudrucken. Es muß vom Veranstalter nicht ausdrücklich darauf
hingewiesen werden, daß die AGB im Katalog abgedruckt sind, da sich
der Veranstalter darauf verlassen darf, daß der Reisende um Einsicht
in die AGB bittet - insbesondere dann, wenn bei der Anmeldung ein Hinweis
auf die Geltung der AGB vom Reisenden unterschrieben wurde.