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Einbeziehung von Allgemeinen Reisebedingungen
Es genügt zur Einbeziehung der Allgemeinen Reisebedingungen, die AGB des Veranstalters in der Buchungsstelle auszulegen oder diese im Katalog abzudrucken. Es muß vom Veranstalter nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß die AGB im Katalog abgedruckt sind, da sich der Veranstalter darauf verlassen darf, daß der Reisende um Einsicht in die AGB bittet - insbesondere dann, wenn bei der Anmeldung ein Hinweis auf die Geltung der AGB vom Reisenden unterschrieben wurde.

AG Düsseldorf, 9.2.2006 – Az: 43 C 10687/05