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Veranstalter muß sich nicht um Visum kümmern

Legt der Katalog eines Reiseveranstalters ausdrücklich dar, daß der Reisende selbst für notwendige Visa zuständig ist, so muß sich der Reisende auch selbst um diese kümmern. Dies gilt auch dann, wenn im Reisebüro der Eindruck erweckt wurde, der Veranstalter übernehme dies.
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