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Veranstalter muß sich nicht um Visum kümmernLegt
der Katalog eines Reiseveranstalters ausdrücklich dar, daß der
Reisende selbst für notwendige Visa zuständig ist, so muß
sich der Reisende auch selbst um diese kümmern. Dies gilt auch dann,
wenn im Reisebüro der Eindruck erweckt wurde, der Veranstalter übernehme
dies.
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