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Auf Verkaufsveranstaltung muß hingewiesen werden!Findet
während eines Ausflugs- und Besichtigungsprogramms eine Verkaufsveranstaltung
statt, so ist es wettbewerbswidrig, wenn der Reiseveranstalter die Kunden
vor Reiseantritt nicht auf diesen Umstand hinweist.
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