| Reisebüro darf den Reisepreis nicht verrechnen |
| Es
ist eine Verletzung der Nebenpflicht zur korrekten Vertragsabwicklung seitens
des Reisebüros, wenn diese den treuhänderisch gezahlten Reisepreis
mit einer anderen Forderung zwischen Reisebüro und Veranstalter verrechnet.
Dies gefährdet die Herausgabe der Reiseunterlagen.
LG Krefeld, 21.6.2002 – Az: 1 S 16/02 |