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Reisebüro darf den Reisepreis nicht verrechnen
Es ist eine Verletzung der Nebenpflicht zur korrekten Vertragsabwicklung seitens des Reisebüros, wenn diese den treuhänderisch gezahlten Reisepreis mit einer anderen Forderung zwischen Reisebüro und Veranstalter verrechnet. Dies gefährdet die Herausgabe der Reiseunterlagen.

LG Krefeld, 21.6.2002 – Az: 1 S 16/02