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Bei Reiseleistungen kommt es auf den Eindruck an!Erweckt
ein Pauschalreiseveranstalter nach den Umständen des Einzelfalles
den ihm zurechenbaren Eindruck, bestimmte Leistungen in eigener Verantwortung
erbringen zu wollen, so kann auch ohne ausdrücklichen Vertragsschluß
ein Vertrag begründet werden.
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