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Unfall beim Ausflug - Veranstalter haftet nichtWeist
ein Reiseveranstalter ausdrücklich darauf hin, daß Ausflüge
während des Urlaubs von Partneragenturen durchgeführt werden
und die Leistungen rechtlich als Fremdleistungen zu betrachten sind, so
haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die auf einem solchen
Ausflug entstanden sind (vorliegend: Verletzungen aufgrund eines auf einer
Safari umgestürzten Jeeps).
Auch der Umstand, daß im Prospekt von "eigenen Safari-Jeeps" die Rede war und diese auch den Namen des Veranstalters als Aufschrift trugen, ändert hieran nichts. |