Ankunftszeit
des Rückflugs leicht verschoben – Kündigung?
Der
Veranstalter ist nicht berechtigt, die Ankunftszeit des Rückfluges
von 22:10 (Buchung) auf 0:35 am Folgetag zu verlegen, da die Reisezeit
somit über den letzten Reisetag hinausgeht. Da die Verschiebung jedoch
eine unwesentliche Änderung des Reisevertrages ist, kann der Reisende
hierauf keine Kündigung stützen.