| Ankunftszeit des Rückflugs leicht verschoben – Kündigung? |
| Der
Veranstalter ist nicht berechtigt, die Ankunftszeit des Rückfluges
von 22:10 (Buchung) auf 0:35 am Folgetag zu verlegen, da die Reisezeit
somit über den letzten Reisetag hinausgeht. Da die Verschiebung jedoch
eine unwesentliche Änderung des Reisevertrages ist, kann der Reisende
hierauf keine Kündigung stützen.
AG Bad Homburg – Az: 2 C 3667/97 |