| Muß Reisebüro über Einreisebestimmungen umfassend informieren? |
| Ein
Reisebüro muß über Einreisebestimmungen eines Landes nur
insoweit informieren, als diese für Staatsbürger des Landes gelten,
in dem die Reise gebucht wurde. Es kann vom Reisebüro nicht erwartet
werden, daß das Reisebüro die Einreisebestimmungen für
Reisende anderer Staatsbürgerschaften kennt. Dies kann nur für
Reisende mit Staatsbürgerschaft des Landes, in dem die Reise gebucht
wird, erwartet werden.
LG München I - Az: 6 S 578/04 |