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Muß Reisebüro über Einreisebestimmungen umfassend informieren?
Ein Reisebüro muß über Einreisebestimmungen eines Landes nur insoweit informieren, als diese für Staatsbürger des Landes gelten, in dem die Reise gebucht wurde. Es kann vom Reisebüro nicht erwartet werden, daß das Reisebüro die Einreisebestimmungen für Reisende anderer Staatsbürgerschaften kennt. Dies kann nur für Reisende mit Staatsbürgerschaft des Landes, in dem die Reise gebucht wird, erwartet werden.

LG München I - Az: 6 S 578/04