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Flugzeiten rückbestätigen?
Hat ein Reiseveranstalter in dem Reisebestätigungsschreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Flugzeiten sich ändern können und der Reisende diese daher bestätigen lassen muss, kann dieser keine Forderungen stellen, wenn er den – um 4 Stunden vorverlegten – Rückflug verpasst, weil er sich die Flugzeiten nicht bestätigen ließ.

AG Duisburg – Az: 45 C 1310/03