Hat
ein Reiseveranstalter in dem Reisebestätigungsschreiben ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass Flugzeiten sich ändern können und der
Reisende diese daher bestätigen lassen muss, kann dieser keine Forderungen
stellen, wenn er den – um 4 Stunden vorverlegten – Rückflug verpasst,
weil er sich die Flugzeiten nicht bestätigen ließ.