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Auf günstigste Startmöglichkeit hinweisen?

Reisebüros sind verpflichtet, auf die günstigste Startmöglichkeit einer Urlaubsreise hinzuweisen. Ein etwaiger zu viel gezahlter Betrag kann ansonsten zum vom Reisebüro gefordert werden, das für den verursachten Schaden haftet.

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