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Badeverbot – Reiseveranstalter muss darauf hinweisen!Auf
ein mögliches Badeverbot am Ferienort muss der Reiseveranstalter hinweisen. Im zu entscheidenden Fall wurde den Urlaubern ein Schadenersatz über 30% des Reisepreises zugesprochen, da während deren Urlaubs ein Badeverbot bestand. Zwar war im Reiseprospekt der Hinweis enthalten, dass im fraglichen Zeitraum Regenzeit in Thailand sei und Quallen bei starker Strömung am Strand auftauchen könnten – vor Ort befanden sich jedoch diverse Schilder, Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |