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Badeverbot – Reiseveranstalter muss darauf hinweisen!

Auf ein mögliches Badeverbot am Ferienort muss der Reiseveranstalter hinweisen.
Im zu entscheidenden Fall wurde den Urlaubern ein Schadenersatz über 30% des Reisepreises zugesprochen, da während deren Urlaubs ein Badeverbot bestand.
Zwar war im Reiseprospekt der Hinweis enthalten, dass  im fraglichen Zeitraum Regenzeit in Thailand sei und Quallen bei starker Strömung am Strand auftauchen könnten – vor Ort befanden sich jedoch diverse Schilder,
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