| Ansprüche nicht beim Reisebüro anmelden! |
| Wird
in den AGB eines Reiseveranstalters verlangt, dass Ansprüche nur dem
Reiseveranstalter gegenüber geltend gemacht werden dürfen, so
benachteiligt dies den Reisenden nicht unangemessen. Es ist regelmäßig
bekannt, dass die Tätigkeit des Reisebüros mit Vermittlung der
Reise abgeschlossen ist. Wendet sich der Reisende dennoch mit Ansprüchen
an das Reisebüro, so läuft er Gefahr, die Frist zur Anspruchsmeldung
zu verpassen.
AG Bad Homburg - Az: 2 C 3232/98-22 |