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Informationspflicht bei Änderung der AbflugzeitDer
Veranstalter hat den Reisenden über Änderungen des Reiseverlaufs
derart zu informieren, dass dieser die geänderte Reise zumutbar antreten
kann. Es ist als rechtzeitige Mitteilung anzusehen, wenn eine Vorverlegung
der Abflugzeit um gut 10 Stunden 5 Tage vor den Abflugtag per Telegramm
mitgeteilt wird.
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