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Busreisen sind nur teilweise stornofähig

Wurde eine 14-tägige Busreise kurzfristig um eine Woche verschoben, so ist die Verschiebung nur teilweise stornofähig.
Im vorliegenden Fall verlegte der Teilnehmer am Tag vor dem geplanten Reisebeginn den Reisebeginn um eine Woche. Der Reiseveranstalter stellte 80 Prozent
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