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Busreisen sind nur teilweise stornofähigWurde
eine 14-tägige Busreise kurzfristig um eine Woche verschoben, so ist
die Verschiebung nur teilweise stornofähig. Im vorliegenden Fall verlegte der Teilnehmer am Tag vor dem geplanten Reisebeginn den Reisebeginn um eine Woche. Der Reiseveranstalter stellte 80 Prozent Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |