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Durchfahrt verboten!Auf
nachteilige Umstände im Reiseziel muß der Veranstalter den Reisenden
hinweisen, sofern diese nicht allgemein bekannt, jedoch von wesentlicher
Bedeutung für den Reisenden sind. Im vorliegenden Fall wollte ein Reisender von einem bestimmten Ort am Gardasee aus Wanderungen durchführen. Gleichzeitig sollte der Hotelaufenthalt Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |