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Unterlassene Rückbestätigung und pflichtwidriges Verhalten des Reiseveranstalters

Ein Mitverschulden gegenüber einer Pflichtwidrigkeit des Reiseveranstalters tritt u.U. vollständig zurück. Dieser kann sich nicht auf eine unterlassene Rückbestätigung des Fluges durch den Reisenden berufen.
AG Wiesbaden, 20.9.2000 - Az: 93 C 2764/00-29
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