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Unterlassene Rückbestätigung und pflichtwidriges Verhalten des ReiseveranstaltersEin
Mitverschulden gegenüber einer Pflichtwidrigkeit des Reiseveranstalters
tritt u.U. vollständig zurück. Dieser kann sich nicht auf eine
unterlassene Rückbestätigung des Fluges durch den Reisenden berufen.
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