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Kerosinzuschlagsklausel ist unwirksam

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalter, die die Möglichkeit eines Kerosinzuschlags nach Vertragsschluss vorsieht, verstößt gegen § 651a Abs. 3 BGB, §§ 11 Nr. 1, 9 AGBG und ist daher unwirksam.

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