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Kerosinzuschlagsklausel ist unwirksamEine
Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalter,
die die Möglichkeit eines Kerosinzuschlags nach Vertragsschluss vorsieht,
verstößt gegen § 651a Abs. 3 BGB, §§ 11 Nr. 1,
9 AGBG und ist daher unwirksam.
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