| Hinweispflicht auf drohenden Hurrikan bei Flugpauschalreise |
| Vorliegend
verlangten die Kläger den gesamten Reisepreis nebst Entschädigung
für nutzlos aufgewendete Reisezeit nach Abbruch einer Flugpauschalreise
in die Dominikanische Republik, weil die Ferienanlage kurz nach Eintreffen
der Kläger durch den Hurrikan "Georges" größtenteils zerstört
wurde und sie daher in einem anderen Teil des Landes provisorisch untergebracht
wurden.
Der BGH hat das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und an dieses zurückverwiesen. Der
Reiseveranstalter, so das Berufungsgericht, habe keine Vertragsverletzung
begangen habe, da er in der Nacht vor dem Abflug die erfolgte Hurrikan
Vorwarnung nicht hätte abfragen und an die Reisenden weitergeben müssen,
weil die Eintreffwahrscheinlichkeit erst bei 25% lag. Der BGH führte
hierzu aus, daß eine 25%ige Eintreffwahrscheinlichkeit eine erhöhte
Gefährdung darstelle und nicht mehr unter das allgemeine Lebensrisiko
falle.
BGH, Urt. v. 15.10.2002 - AZ: X ZR 147/01 |