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Abfahrtsort muss genau bezeichnet werdenEin
Reiseveranstalter verletzt die ihn treffenden Sorgfaltspflichten, wenn
er in der Buchungsbestätigung für eine Busreise den Abfahrtsort/die
Haltestelle, an der der Reisende (durch einen Transferbus) aufgenommen
werden soll, ungenau nur mit "Am Hauptbahnhof" bezeichnet, obgleich sich
dort 3 Haltestellen befinden. Wird ein Mitreisender deshalb vom Busfahrer
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