| Anfechtung der Reisebestätigung |
| Der
Reiseveranstalter kann eine Reisebestätigung wegen Irrtums anfechten,
die infolge fehlerhafter Eingabe des Buchungscodes in den Computer durch
das eingeschaltete Reisebüro einen zu niedrigen Reisepreis ausweist.
Eine derartige Anfechtung hat zur Folge, dass ein Vertrag zu den Konditionen
der angefochtenen Reisebestätigung nicht zustande kommt. Der Reisende
kann die Durchführung der Reise zu den Konditionen nicht verlangen.
AG Bad Homburg, Urt. v. 4.7.2001, Az.: 2 C 677/01-21 |