| Ein
Reisebüro ist bei der Vermittlung einer Pauschalreise nicht verpflichtet,
von sich aus den Reisenden über die für ihn geltenden Einreisebestimmungen
des Zielstaates, z. B. die in Indien bestehende Visumpflicht, aufzuklären.
Landgericht
Kleve, Urteil vom 10.8.2000 - 6 S 85/00
Quelle:
NJW RR 2002, 557
Anmerkung
AnwaltOnline:
Im
vorliegenden Fall geht es nicht um die Informationspflicht des Reiseveranstalters.
Diese ist in § 2 der Verordnung über die Informationspflichten
von Reiseveranstaltern geregelt. Das Gericht hatte vielmehr zu entscheiden,
ob entsprechende Informationspflichten auch das Reisebüro treffen,
das den Reisevertrag zwischen dem Veranstalter und den Reisenden vermittelt.
Ob auch das Reisebüro von sich aus auf Einreisebestimmungen hinweisen
muss, ist in der Rechtsprechung bislang streitig. |