| Preiserhöhung - Rücktrittsrecht? |
| Erhöht
ein Reiseveranstalter nach erfolgter Buchung den Reisepreis um mehr als
fünf Prozent des ursprünglichen Reisepreises, so kann der Urlauber
vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist kostenlos. Dieses
gilt allerdings nicht, wenn die Preiserhöhung wegen steigender Beförderungskosten
erfolgt.
LG Heidelberg Az: 1 O 197/97 |