Reiseroute
stark geändert - Kündigung durch konkludentes Verhalten?
Eine
reine Änderung der Reiseroute kann eine Fortsetzung der Reise mit
geändertem Verlauf darstellen. Grundsätzlich ist zwar auch eine
Kündigung durch konkludentes Verhalten möglich, allerdings sind
hierfür - vor dem Hintergrund, dass auch eine schlichte Fortsetzung
der ursprünglichen Reise mit geändertem Verlauf in Betracht kommt
- deutliche dahingehende Anhaltspunkte im Verhalten des Veranstalters erforderlich
bedurft (z.B. ein konkretes Rückreiseangebot).