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Kreuzfahrt - Bootsübergabe verspätet

Verzögert sich die Bootsübergabe um drei Tage, so dass die gebuchte zweiwöchige Kreuzfahrt nur verkürzt möglich ist, so können die an den konkreten Termin gebundenen Reisenden den Reisevertrag nicht kündigen. Es besteht nur ein Anspruch auf anteilige Kürzung des Reisepreises.
OLG München, 7.11.1986 - Az: 21 U 4765/84
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