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Kerosinzuschlag - Rücktrittsrecht?

Im vorliegenden Fall forderte ein Reiseveranstalter vom Reisenden aufgrund gestiegener Flugbenzinpreise einen Kerosinzuschlag in Höhe von 2,4% des Reisepreises. Diesen Zuschlag wollte der Reisende nicht tragen und von der Reise zurücktreten. Das Gericht sah dies anders: Der Reisende ist nicht berechtigt, kostenfrei von der Reise zurückzutreten - unabhängig
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