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Rücktritt vor Reisebeginn und Schaden des Veranstalters

Bei einem (zeitlich weit) vor Reiseantritt erfolgten Rücktritt des Reisenden ist für die Bestimmung der Höhe der Entschädigung die objektiv noch mögliche anderweitige Verwendung vom Reisepreis in Abzug zu bringen. Gerade dann, wenn zeitlich weit vor Reisebeginn gekündigt wurde, ist
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