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Rücktritt vor Reisebeginn und Schaden des VeranstaltersBei
einem (zeitlich weit) vor Reiseantritt erfolgten Rücktritt des Reisenden
ist für die Bestimmung der Höhe der Entschädigung die objektiv
noch mögliche anderweitige Verwendung vom Reisepreis in Abzug zu bringen.
Gerade dann, wenn zeitlich weit vor Reisebeginn gekündigt wurde, ist
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