Keine
kostenlose Rückreise bei Tod einer mitreisenden Person
Ein
Kunde einer Pauschalreise ist bei einem Todesfall einer Mitreisenden nach
einem Unfall nicht berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. Es liegt
durch den durch höhere Gewalt verursachten Unfall keine erhebliche
Erschwerung, Beeinträchtigung oder Gefährdung der Fortsetzung
der Reise vor. Sofern der Reisende den Veranstalter mit der Buchung einer
Rückreise beauftragt, schuldet der Reisende den entsprechenden Preis.
Ein anderes gilt nur für den Fall, dass der Veranstalter ausdrücklich
eine kostenlose Rückreise zugesichert hat.