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Keine kostenlose Rückreise bei Tod einer mitreisenden Person

Ein Kunde einer Pauschalreise ist bei einem Todesfall einer Mitreisenden nach einem Unfall nicht berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. Es liegt durch den durch höhere Gewalt verursachten Unfall keine erhebliche Erschwerung, Beeinträchtigung oder Gefährdung der Fortsetzung der Reise vor. Sofern der Reisende den Veranstalter mit der Buchung einer Rückreise beauftragt, schuldet der Reisende den entsprechenden Preis. Ein anderes gilt nur für den Fall, dass der Veranstalter ausdrücklich eine kostenlose Rückreise zugesichert hat.
AG Bonn, 24.8.2006 - Az: 16 C 53/06
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