| Schotterpiste als Gefahr fürs Auto - Kündigung möglich |
| Ist
die Anreise zu einem Ferienhaus nur über eine über einen Kilometer
lange Schotterpiste möglich, die aus Bauschutt, groben Steinen und
Metallteilen besteht, so kann der Mietvertrag gekündigt und das Geld
zurückgefordert werden, wenn der Mieter zu Recht der Ansicht ist,
daß die Fahrt das Auto beschädigen könnte.
Die Auffassung des Mieters wurde von einem Sachverständigen bestätigt, eine Vorschädigung der Reifen, Schäden an Achse, Ölwanne und Auspuff des Wagens seien bei Benutzung der Schotterpiste möglich. Ob solche Gefahren hingenommen werden, ist Entscheidung des Einzelnen. Eine Verpflichtung zur Inkaufnahme gibt es nicht. AG Freiburg - Az: 5 C 753/04 |