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Busreise zur Bahnreise gemacht – Rücktrittsrecht?
Im vorliegenden Fall hatten die Reisenden eine Busreise an den Gardasee und bei einem anderen Anbieter einen Tenniskurs gebucht. Zwei Tage vor Reisebeginn teilte der Veranstalter mit, daß die Beförderung nunmehr per Bahn erfolgen würde und zudem ca. 8% teuerer sei.
Die Reisenden traten daraufhin vom Vertrag zurück und verlangten neben den Stornokosten für den Tenniskurs auch Entschädigung für den entgangenen Urlaub. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich sowohl bei der Preiserhöhung als auch bei der Beförderungsänderung um einen Rücktrittsgrund.
Für die vertane Urlaubszeit erhielten die Reisenden daher eine Entschädigung.

LG Frankfurt/Main, 2.4.1998 – Az: 2/24 S 173/97