| Lawinengefahr als Kündigungsgrund |
| Besteht
aufgrund extremer Witterungsverhältnisse akute Lawinengefahr, so kann
der Mieter einer Ferienwohnung den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen
– es besteht kein Anspruch des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses.
AG Herne-Wanne - Az: 2 C 175/99 |