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Lawinengefahr als Kündigungsgrund
Besteht aufgrund extremer Witterungsverhältnisse akute Lawinengefahr, so kann der Mieter einer Ferienwohnung den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen – es besteht kein Anspruch des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses.

AG Herne-Wanne - Az: 2 C 175/99