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Bei schwerer Krankheit sofort stornieren!Erkrankt
ein Reisender vor Antritt der Reise schwer, so sollte die Erkrankung der
Reiserücktrittsversicherung sofort mitgeteilt werden und von der Reise
zurückgetreten werden.
Tritt der Reisende erst später von der Reise zurück, obwohl absehbar war, daß die Reise nicht angetreten werden kann, so ist von der Versicherung nur der bei frühem Rücktritt fällige Betrag zu begleichen. |