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Bei schwerer Krankheit sofort stornieren!

Erkrankt ein Reisender vor Antritt der Reise schwer, so sollte die Erkrankung der Reiserücktrittsversicherung sofort mitgeteilt werden und von der Reise zurückgetreten werden.
Tritt der Reisende erst später von der Reise zurück, obwohl absehbar war, daß die Reise nicht angetreten werden kann, so ist von der Versicherung nur der bei frühem Rücktritt fällige Betrag zu begleichen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


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