| Reise um einen Tag vorverlegt – Rücktrittsrecht? |
| Es
ist ein die Reise objektiv erheblich beeinträchtigender Mangel, wenn
eine Reise um einen ganzen Tag vorverlegt wird. Daher berechtigt dies den
Reisenden zum Reiserücktritt.
AG München – Az: 272 C 6400/03 |