| Reiserücktritt bei Gastroenteritis? |
| Eine
unerwartet schwere Erkrankung, die der Eintritt der Reiserücktrittskostenversicherung
i.d.R. erfordert, liegt nicht vor, wenn dem Reisenden eine Gastroenteritis
attestiert wird, bei der Diagnose aber lediglich ein Behandlungstermin
stattfand und das Attest keinen Hinweis auf einen festgestellten schweren
Krankheitszustand enthält.
AG Bottrop - Az: 10 C 202/02 |