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Reiserücktritt bei Gastroenteritis?
Eine unerwartet schwere Erkrankung, die der Eintritt der Reiserücktrittskostenversicherung i.d.R. erfordert, liegt nicht vor, wenn dem Reisenden eine Gastroenteritis attestiert wird, bei der Diagnose aber lediglich ein Behandlungstermin stattfand und das Attest keinen Hinweis auf einen festgestellten schweren Krankheitszustand enthält.

AG Bottrop - Az: 10 C 202/02