| Reiserücktritt bei Unwohlsein? |
| Da
es sich bei einem Reiserücktritt aufgrund von Unwohlsein nicht um
eine unerwartete schwere Erkrankung handelt, tritt die Reiserücktrittskostenversicherung
nicht automatisch für die Stornokosten ein. Dies gilt auch dann, wenn
bei unklarer Diagnose die Entscheidung, nicht zu verreisen, vernünftig
erscheint.
AG Hamburg - Az: 13B C 333/01 |