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Reiserücktritt bei Unwohlsein?
Da es sich bei einem Reiserücktritt aufgrund von Unwohlsein nicht um eine unerwartete schwere Erkrankung handelt, tritt die Reiserücktrittskostenversicherung nicht automatisch für die Stornokosten ein. Dies gilt auch dann, wenn bei unklarer Diagnose die Entscheidung, nicht zu verreisen, vernünftig erscheint.

AG Hamburg - Az: 13B C 333/01