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Können Kirchen von Buchungen zurücktreten?

Nicht kommerzielle Reiseveranstalter, z.B. Kirchen und Vereine, können von Buchungen zurücktreten, wenn das Ausfallrisiko zu hoch erscheint.
Im vorliegenden Fall hatte ein Pfarrer eine Hotelbuchung im Fichtelgebirge storniert, da nicht ausreichend Teilnehmer vorhanden waren. Das Hotel machte sodann einen Ausfall von mehr als EURO 10.000,00 geltend. Dem nicht gewerblich handelnden Pfarrer steht jedoch ein vertragsimmanentes Rücktrittsrecht zu.
Dieses Recht besteht wenn das Ausfallrisiko besonders hoch ist. Eine caritative Einrichtung verfügt nicht über die Mittel, finanzielle Ausfälle zu decken. Zudem fand der Reiserücktritt mit 3 1/2 Monaten vor geplanten Beginn rechtzeitig statt.
OLG Hamm, Az.: 30 U 216/01
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