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Kündigungsmöglichkeit wegen PKK-Drohungen
Die Drohungen der PKK nach der Verhaftung ihres Führers Öcalan berechtigtenReisende, die eine Reise in die Türkei gebucht hatten, den Reisevertrag wegen höherer Gewalt zu kündigen.

(In einem vergleichbaren Fall hat das Amtsgericht Düsseldorf gegenteilig entschieden)

Amtsgericht Worms, Urteil vom 15.6.2000 - 3 C 444/99
Quelle: NJW-RR 2001, 348