| Kündigungsmöglichkeit wegen PKK-Drohungen |
| Die
Drohungen der PKK nach der Verhaftung ihres Führers Öcalan berechtigtenReisende,
die eine Reise in die Türkei gebucht hatten, den Reisevertrag wegen
höherer Gewalt zu kündigen.
(In einem vergleichbaren Fall hat das Amtsgericht Düsseldorf gegenteilig entschieden) Amtsgericht
Worms, Urteil vom 15.6.2000 - 3 C 444/99
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