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Verfrühter Rückflug
Erfährt der Kunde erst kurz vor Reiseantritt von einem erheblich frühzeitigen Rückflug - im konkreten Fall waren 2 Wochen gebucht, der Rückflug sollte jedoch schon nach 11 Tagen erfolgen - ist ein schadloser Rücktritt vom Reisevertrag möglich. 

LG Nürnberg, Az: 11 S 5792/97