Kreuzfahrt und der fehlende Reisepass

Reiserecht

Im vorliegenden Fall war einem Reisenden bei der Einschiffung der Zutritt verwehrt worden - es fehlte der notwendige Reisepass. Der Reisende kann den Veranstalter hierfür dann nicht verantwortlich machen, wenn der Reisende klar und deutlich auf die Notwendigkeit des Reisepasses hingewiesen wurde.


AG Rostock, 22.10.2014 - Az: 47 C 174/14

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Kai Stiglat, Bad Herrenalb