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Nichtraucherschutz auch auf dem Freideck eines Kreuzfahrtschiffes?
Reiserecht
Der Kläger machte im vorliegenden Fall Minderungsansprüche im Zusammenhang mit dem Rauchen auf dem Freideck eines Kreuzfahrtschiffes geltend. Der Kläger hatte für sich und eine Mitreisende eine Kreuzfahrt vom 13.02. bis 01.03.2013 zu einem Reisepreis in Höhe von insgesamt 5.070,00 € gebucht. Im der Reise zugrundeliegendem Reisekatalog heißt es unter der Überschrift „Nichtraucherschutz“:
„Mit einem erholsamen Urlaub an Bord von XYZ gönnen Sie auch Ihrer Gesundheit etwas Gutes. Seit Januar 2008 sind alle Kabinen und nahezu alle öffentlichen Räume unseres Schiffes Nichtraucherbereiche. Damit unterstützen wir die europaweiten Bestrebungen zum Schutz der Nichtraucher. Wer dennoch nicht auf eine Zigarette verzichten möchte kann z. B. auf den Kabinenbalkons und in der Anytime Bar rauchen. Auf den Freidecks darf weiterhin in den mit Aschenbechern ausgestatteten Bereichen geraucht werden.“
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