Wenn die Werbung anderes verspricht als die AGB halten

Reiserecht

Im vorliegenden Fall ging es um einen "Premium"-Tarif, der laut Katalogwerbung die einmalige Umbuchung auf Kosten der Reiseveranstalters ermögliche. Die AGB sahen jedoch vor, dass dieses Umbuchungsrecht doch mit Kosten verbunden ist.

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Jeanne Wambo, Halle Saale

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