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Unbespielbarkeit des GolfplatzesDie nicht eingehaltene Zusicherung "Jeden Tag
1 Green Fee (nur für qualifizierte Spieler mit Handicap 30)" rechtfertigt
eine Reisepreisminderung von 15%.
Der Veranstalter hatte im Reiseprospekt zugesichert "jeden Tag 1 Green
Fee (nur für qualifizierte Spieler mit Handicap 30)". Der unbefangene
Reisende darf dies so verstehen, daß vor Ort ein Golfplatz vorhanden
ist, der nicht nur den internationalen Regeln entspricht, sondern der auch
den Ansprüchen qualifizierter Golfspieler genügt. Darüber
hinaus hatte der Veranstalter dem Kläger auf dessen ausdrückliche
Anfrage vor Reisebeginn nochmals durch Schreiben, dass der Golfplatz nutzbar
sei.
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