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All-inclusive ohne Mittagessen?

Eine verbindliche Definition für "All-inclusive" gibt es nicht. Es ist daher Sache des Reiseveranstalters, anzugeben, welche Reiseleistungen mit seinem "All-inclusive-Angebot" abgedeckt sind. Diese sind gesondert anzugeben.
Bestandteil eines "All-inclusive-Angebots" ist aber auf jeden Fall ein Mittagessen sowie alle anderen ganz üblicherweise zum Tageskreis ihrer Kunden gehörende Mahlzeiten. Diese können nicht ohne jeden vorherigen Hinweis für vertraglich nicht eingeschlossen erklärt werden.
AG Leipzig, 24.11.2010 - Az: 109 C 5850/09
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