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Fehlende Badeliegen - 10% Minderung

Wurden in der Reisebeschreibung des Hotels ausdrücklich Liegen zur Poolbenutzung erwähnt, so müssen diese auch innerhalb der üblichen Badezeiten zur Verfügung stehen. Kann der Pool bis 20:00 Uhr benutzt werden und werden die Liegen dennoch bereits um 17:00 weggeschafft, so berechtigt dies zur Minderung des Reisepreises i.H.v. 10%.
Deutschsprachiges Personal kann indes in einem Hotel nicht verlangt werden.
AG Baden-Baden, 8.2.2008 - Az: 16 C 61/07
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