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Großbaustelle in Hotelnähe - Hinweispflicht!Weist
ein Reiseveranstalter in seinem Prospekt nicht auf eine Großbaustelle
hin und nimmt diese Information lediglich in einem vom Haupt-Prospekt getrennten
Preisteil auf, so stellt dies einen Verstoß gegen die Informationspflicht
dar. Der Reisende darf diese wichtigen Informationen an einer gut sichtbaren
Stelle erwarten.
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