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Großbaustelle in Hotelnähe - Hinweispflicht!

Weist ein Reiseveranstalter in seinem Prospekt nicht auf eine Großbaustelle hin und nimmt diese Information lediglich in einem vom Haupt-Prospekt getrennten Preisteil auf, so stellt dies einen Verstoß gegen die Informationspflicht dar. Der Reisende darf diese wichtigen Informationen an einer gut sichtbaren Stelle erwarten.

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